Flatterrand

Flatterrand
Flatterrand,
 
der rechte, durch verschiedene Zeilenlänge wie ausgefranst wirkende Rand eines linksbündig gesetzten längeren Texts. Man spricht dann von (linksbündigem) Flattersatz. Ein linker Flatterrand ist nur bei kürzeren Texten (z. B. bei Bildunterschriften) üblich, weil die Lesbarkeit bei dieser Formatierung nachlässt. In Ziertexten und Überschriften wird auch ein beidseitiger Flatterrand (zentrierter Text) verwendet.

Universal-Lexikon. 2012.

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